Honorar

 

Vorweg: Anrufen oder per e-mail wegen der Übernahme eines Falles anfragen, kostet nichts und eine Abklärung, ob ich der „richtige“ für einen Fall bin (und umgekehrt) gelingt regelmäßig in einem ersten Telefonat.

Ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen, verrechne das Honorar direkt mit Ihrer Versicherung und hole auch vorweg kostenlos die RechtsschutzKostendeckungsBestätigung für Sie ein. Bei eindeutigem gegnerischen Verschulden nach Verkehrsunfällen kann eine Mandatsübernahme häufig auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenbelastung für die Klienten erfolgen. 

Bei Rechtsschutzversicherungsverhältnissen ist stets eine freie Anwaltswahl möglich. Dadurch kann häufig das gesamte Kostenrisiko (Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Sachverständige etc.) ausgeschaltet werden. Zur rechtzeitigen Klärung und Absicherung des Bestehens und des Umfanges der Rechtsschutzdeckung wird gleich zu Beginn von der Versicherung eine schriftliche Kostendeckungszusage eingeholt.

Die Honorargestaltung orientiert sich grundsätzlich am Rechtsanwaltstarifgesetz und an den Autonomen HonorarKriterien für Rechtsanwälte. 

Die Vereinbarung eines im Vorhinein abgegrenzten Pauschalhonorars ist im Einzelfall möglich und im außerprozessualen Bereich, insbesondere bei Verträgen, häufig sinnvoll. Für den Fall einer Prozessführung ist auch darauf hinzuweisen, dass der unterliegende Gegner der obsiegenden Partei grundsätzlich die Kosten der Prozessführung zu ersetzen hat. 

Bei Forderungen gegen Versicherungen (vor allem der gesamte Haftpflichtversicherungsbereich nach Verkehrsunfällen) werden bei außergerichtlicher Einigung die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zusätzlich zum Schadensbetrag gefordert und stets versucht, bestmöglich Kostenersatz anzustreben. 

Die Kanzlei, auf die man zählen kann