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Live-Telefoninterview
am 18.7.2008
    im TV-Sender

RAA Dr. Marcus Januschke:

Hohe Benzinpreise: Mehr Spriträuber

 

   

Moderatorin
Manuela Raidl

vom Fernsehsender  
erkundigt sich  
in der Sendung  
bei Dr. Marcus Januschke im Live-Telefoninterview über Strafbarkeit und strafrechtliche Würdigung von Kraftstoffdiebstahl


 

       


"Bei Benzindiebstahl handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um ein strafbares Verhalten.
Je nach Begehungsform werden unterschiedliche Delikte verwirklicht. Fährt man bereits mit dem Vorsatz zur Tankstelle, den getankten Treibstoff nicht zahlen zu wollen, so kann es sich um Betrug oder Diebstahl handeln.
Benötige ich die Mitwirkung eines Tankstellenmitarbeiters für die Betankung und muss ich diesen zunächst über meinen Zahlungswillen täuschen, begehe ich einen Betrug.
Ist jedoch - wie bei vielen Selbstbedienungstankstellen - keine Mitwirkung von Tankstellenpersonal notwendig, so wird diese Art der Begehung als Diebstahl qualifiziert, da ich mit dem Tankvorgang die Gewahrsame der Tankstelle am Treibstoff breche und diesen ohne Bezahlung wegschaffe.

Habe ich jedoch zunächst den Willen, das getankte Benzin zu bezahlen, entscheide ich mich nach Durchführung des Tankvorganges aber anders, weil mir etwa der Preis den die Zapfsäule anzeigt, zu hoch ist, so begehe ich eine Unterschlagung.

Die Strafdrohung ist für alle drei Begehungsarten dieselbe: Bei den Schadensummen, die bei derartigen Vergehen regelmäßig vorliegen werden, sind diese Verhaltensweisen mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen sanktioniert."

 

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