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Wenn der Exekutor beim Staat anklopft Die lose Zahlungsmoral des Staates macht immer mehr Anwälten Lust auf Pfändung. Dem Beispiel eines Klagenfurter Anwaltes - er wollte eine Kaserne versteigern lassen - könnten so bald weitere folgen. Der Fantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt: Darf's vielleicht etwas aus einem Museum sein? Oder ein Dienstwagen aus dem Regierungsfuhrpark? Rechtsexperten halten solche Klagen nicht einmal für aussichtslos - in der Theorie. Denn in der Praxis vertritt auch der Staat die Meinung: "Mir wer'n kan Richter brauchen."
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Ein Land als Pfand | |||
Wenn
einem der Staat etwas schuldet, kann der Gläubiger sich aus Staatsbesuch
"etwas aussuchen, das ihm gefällt".
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Der Staat ist kein Vertragspartner wie jeder andere - oder doch? Nach den Buchstaben des Gesetzes muss die Republik Österreich jedenfalls damit rechnen, wie jeder andere behandelt zu werden, der etwas schuldig bleibt. Proben aufs Exempel gibt es bereits. Der Klagenfurter Anwalt Roland Grilc hatte etwa zuletzt keine Lust mehr, noch länger auf Geld zu warten, das ihm die Republik schuldete. Er klagte auf Zwangsversteigerung der Kaserne von Bleiburg. Der Wiener Anwalt Oliver Koch hat sich ein noch prominenteres Ziel ausgesucht. Das "gepfändete" Ministerium Koch erklärte gegenüber ORF.at, er habe einen "Pfandrechtstitel auf die Liegenschaft Himmelpfortgasse 4" erworben. In anderen Worten: Koch will auf das Finanzministerium den "Kuckuck" kleben lassen. Nach der Meinung von Experten hätte er damit sogar Chancen. Die Idee, dass der Staat gepfändet werden kann, ist realistischer, als sie klingt. "Wenn der wegen 1.000 Euro eine Liegenschaftspfändung machen will, kann er das machen", bestätigt man am Wiener Juridicum. Grundsätzlich könne man aus dem gesamten Staatseigentum wählen. Such' Dir was aus "Theoretisch" kann ein Gläubiger auf das ganze Vermögen der Republik zugreifen, so die Expertenmeinung - vom Prachtstück aus dem Kunsthistorischen Museum über einen Dienstwagen des Staates bis zur Immobilie: "Ich such' mir etwas aus, das mir gefällt." Die Auswahl besteht aber eben nur theoretisch: Einerseits hat der Staat - über die Steuer - oft Gegenforderungen gegen einen Gläubiger. Auch der Staat kann die Forderungen dann wie jeder andere Schuldner gegeneinander aufrechnen und braucht sich nicht pfänden zu lassen. Theorie und Praxis Außerdem schätzt man am Juridicum, dass die öffentliche Hand letztlich nie eine Pfändung riskieren wird und davor lieber zahlt. Zudem, so der pragmatische Zusatz, sollten sich Kläger darauf einstellen, dass der Staat in der Folge ein besonders genaues Auge auf sie hat. Koch schließt einen Rückzieher jedoch aus. Ihm geht es auch ums Prinzip: "Das Mindeste" sei, dass der Staat sich verhält wie jeder andere Schuldner, der vom Gericht zu einer Zahlung verurteilt worden sei. Bisher sei das Urteil von offizieller Stelle jedoch ignoriert worden. Erträumte Kasernen-Versteigerung Grilc verhehlt umgekehrt nicht, dass ihm der Gedanke einer Pfändung des Staates auch diebische Freude bereitet habe. Es hätte ihn schon gefreut, "Panzer auf- und abfahren zu lassen, um sie schätzen zu lassen", meinte der Anwalt amüsiert gegenüber ORF.at. Für die Kaserne habe er schon "Interessenten gehabt", so Grilc. Die österreichische Kaserne an der Grenze hätte etwa auch für das NATO-Mitglied Slowenien interessant sein können, so der scherzhafte Zusatz. So weit sollte es allerdings nicht kommen. Staat lenkt ein Im konkreten Fall verhielt sich die Republik genau so wie an der Wiener Uni vorhergesagt: Am Mittwochvormittag war von Grilc' Plänen für die Versteigerung in der "Kleinen Zeitung" zu lesen - und plötzlich hatte es der Staat eilig. "Zu Mittag haben sie gezahlt", so der Anwalt. Lukas Zimmer, ORF.at Links:
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Quelle:
http://www.orf.at/041022-79787/index.html |