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Aktualisiert am: Mittwoch | 03.03.2004 | um 20:01| ![]() |
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In der seit längerem laufenden Welle von Abmahnungen gegen Betreiber österreichischer Websites treffen nun erste Gerichtsurteile ein. Neben einer Serie von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das österreichische E-Commerce-Gesetz wurden von ein und derselben Anwaltskanzlei auch Abmahnungen wegen angeblichen Versands von unerwünschten Werbemails versandt. Wie viele von den etwa 500 betroffenen österreichischen Unternehmen und Privatpersonen die geforderten Summen tatsächlich bezahlt haben, weiß nur die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Norbert Nowak, die diese Zahlungsaufforderungen ausgesandt hat. Bisher gab es keine Stellungnahme der Kanzlei gegenüber der futurezone. Wenigstens in einem dieser Fälle hat sich ein Betroffener zur Wehr gesetzt und eine Klage wegen angeblichen Versands unerwünschter Werbemails in Kauf genommen. In diesem Fall - ein Arzt aus Wien-Floridsdorf hatte über die Kanzlei Nowak einen Internet-Verlag wegen angeblichen Spam-Versands auf Schadenersatz geklagt - wurde nun das Urteil zugestellt. "Fremde Namen als Absender" Das Bezirksgericht Hernals folgte dem Argument der beklagten Partei, nie eine derartige Werbemail versandt zu haben, und wies die Klage wegen Nichterbringen eines Beweises ab. Das Gericht befand die Ausführungen des "mit dem Internet vertrauten Beklagten" für "nachvollziehbar und glaubwürdig", etwa dass "E-Mail-Programme die Eingabe fremder Namen als Absender einer Nachricht problemlos zulassen". Das Klagsbegehren auf Erstattung von 575,88 Euro wurde abgewiesen, die klagende Partei muss die Verfahrenskosten übernehmen. Obwohl es sich nur um ein erstinstanzliches Urteil handelt, ist der Anwalt der beklagten Partei sicher, dass dieses Urteil halten wird. Da die Klage bereits im Rahmen des Beweiswürdigungsverfahrens abgewiesen wurde, sagte Rechtsanwalt Oliver Koch zur fuzo, und es sich um einen geringfügigen Streitwert handle, seien die Chancen des Klägers in einem Berufungsverfahren gleich null. "Nicht bezahlen" Ob des geringen Streitwerts würde eine so genannte "Bagatellberufung" daraus, in deren Rahmen keine erneute Beweiswürdigung vorgenommen werde. Koch rät allen Abgemahnten, auf keinen Fall zu bezahlen, sondern es auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Die Aktivitäten des "Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet", in dessen Namen ein Gutteil der Abmahnungen versandt wurde, haben die Wiener Rechtsanwaltskammer bereits im November 2003 zu einer standesrechtlichen Prüfung veranlasst. In einer Aussendung lehnte die Rechtsanwaltskammer Wien "Betriebsamkeiten dieser Art ab, sollten diese als reine Geldbeschaffungsaktionen konzipiert sein". Quelle: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=218656&tmp=20500 |