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Aktualisiert am: Donnerstag | 19.09.2002 | um 16:59 ![]() |
NIETE |
Zurücknahme
der Klage wegen bundesheer.com Republik Österreich hatte auf Herausgabe der Domain bundesheer.com geklagt | Jetzt wurde die Klage zurückgenommen | Offenbar befürchtete die Republik Österreich eine Niederlage vor Gericht Offensichtlich wegen schlechter Erfolgsaussichten wurde die Klage der Republik Österreich gegen den Unternehmer Harald Koch aus Schwanberg wegen der Internet-Domain www.bundesheer.com zurückgenommen. Koch wurde als Kontaktperson der amerikanischen Aktiengesellschaft webconomy inc., die sich die Domain hatte registrieren lassen [ebenso wie auch die Domains bundesheer.org und bundesheer.net], verklagt. Auf der Domain findet sich eine "unabhängige
Informationssite rund ums Bundesheer und den Präsenzdienst".
Nach erfolglosen Aufforderungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung
an Koch, den Domainnamen an das Bundesheer zu übergeben, kam die
400.000-ATS-Klage. |
Vernichtend:
Die offizielle Bundesheer-Homepage findet sich auf der Site des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Offizielle Begründung für das Vorgehen gegen Koch ist: "Wo Bundesheer draufsteht, muß auch Bundesheer drinn' sein." Die Domains heer.at und unserheer.at wurden vom Verteidigungsministerium allerdings bis dato noch nicht genutzt.
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Quelle:
http://futurezone.orf.at/ |