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futureZone
| Aktualisiert am: Donnerstag | 19.09.2002 | um 16:59

NIETE

Zurücknahme der Klage wegen bundesheer.com
Republik Österreich hatte auf Herausgabe der Domain bundesheer.com geklagt | Jetzt wurde die Klage zurückgenommen | Offenbar befürchtete die Republik Österreich eine Niederlage vor Gericht


Offensichtlich wegen schlechter Erfolgsaussichten wurde die Klage der Republik Österreich gegen den Unternehmer Harald Koch aus Schwanberg wegen der Internet-Domain www.bundesheer.com zurückgenommen.

Koch wurde als Kontaktperson der amerikanischen Aktiengesellschaft webconomy inc., die sich die Domain hatte registrieren lassen [ebenso wie auch die Domains bundesheer.org und bundesheer.net], verklagt.

Auf der Domain findet sich eine "unabhängige Informationssite rund ums Bundesheer und den Präsenzdienst". Nach erfolglosen Aufforderungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung an Koch, den Domainnamen an das Bundesheer zu übergeben, kam die 400.000-ATS-Klage.

 

Vernichtend:
In der Klagebeantwortung führte Harald Kochs Anwalt, Oliver Koch, aus, dass es sich bei "Bundesheer" weder um einen Handelsnamen noch um einen Firmenwortlaut oder um ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen handle, sodass Normen aus dem Handelsgesetzbuch oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht herangezogen werden könnten. Die Klage könne aber, so Kochs Anwalt, auch nicht auf § 43 ABGB gestützt werden, der dem Namensträger das Recht einräumt, seinen Namen zu führen und jeden anderen vom Gebrauch auszuschließen, da es sich bei "Bundesheer" nicht um den Namen der Republik Österreich und auch nicht um den Namen des Verteidigungsministeriums handle. Abgesehen davon stelle der Ausdruck "Bundesheer" gar keinen Namen dar. Weiters führt Anwalt Koch aus, dass sich die Republik Österreich, als die Domains bundesheer.com, bundesheer.org und bundesheer.net noch frei waren, lediglich die Domains heer.at und unserheer.at hatte registrieren lassen.

bundesheer.com

Rechtsanwalt Dr. Oliver Koch

Die offizielle Bundesheer-Homepage findet sich auf der Site des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Offizielle Begründung für das Vorgehen gegen Koch ist: "Wo Bundesheer draufsteht, muß auch Bundesheer drinn' sein." Die Domains heer.at und unserheer.at wurden vom Verteidigungsministerium allerdings bis dato noch nicht genutzt.

bmlv.gv.at

Detail am Rande:
Eine Innsbrucker Privatperson hat sich mittlerweile die Domain bundesheer.at registrieren lassen. Auf der Site soll ein Diskussionsforum zum Thema Neutralität und Bundesheer eingerichtet werden.

bundesheer.at


Quelle: http://futurezone.orf.at/

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