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Donnerstag, 18. September 2003

Anschlüsse gesperrt: Wiener Anwalt will Mobilfunk-Betreiber verklagen
tele.ring: Kunden verwendeten Geräte missbräuchlich, so genannte Interconnection-Gebühren deswegen zulässig

Wien (APA) - Für einige tele.ring-Kunden nahm das günstige Telefonieren ein abruptes Ende: Der viertgrößte heimische Mobilfunk-Anbieter sperrte ihnen kurzerhand die Anschlüsse für Aktivgespräche, verrechnete allerdings - unter Berufung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - weiterhin Grundgebühren. Was den Wiener Rechtsanwalt Oliver Koch, der knapp zwei Dutzend betroffene Kunden vertritt, am meisten aufbringt, sind jedoch so genannte Interconnection-Gebühren- bzw. -Abrechnungen, für die tele.ring jetzt bis zu 8.700 Euro pro Monat in Rechnung stellt. Koch droht mit einer Sammelklage.

Bei tele.ring hält man die Vorgangsweise für rechtlich einwandfrei und zulässig und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kunden hätten die Endgeräte als so genannte mobile Gateways missbräuchlich an das Festnetz angeschlossen und kommerziell genutzt, "damit das mobile Netz und den Sender überlastet und unsere Leistungen wieder verkauft", wie dazu aus der tele.ring-Rechtsabteilung auf APA-Anfrage verlautete. Die kommerzielle Nutzung als Gateway lasse sich schon aus dem Telefonieverhalten der Betroffenen ablesen.

Auf Grund der vermuteten missbräuchlichen Verwendung wurden die Kunden schriftlich ersucht, zur Klärung der Sachlage beizutragen. Aus Sicht von tele.ring unterblieb dies. Denn die Kunden kündigten ihre Verträge bzw. betrachteten diese als vorzeitig aufgelöst. Bei tele.ring pocht man jedoch auf die abgeschlossene Mindestvertragsdauer, weswegen weiter die anfallenden Gebühren verrechnet wurden: "Wir haben nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten. Unser Standpunkt steht damit klar im Einklang."

"Das ist ein Wahnsinn! Das alles sind Vorgänge, die schwer aufklärungsbedürftig sind", echauffierte sich Anwalt Oliver Koch. Der seinen Klienten unterstellte Missbrauch sei "eine bloße Behauptung und durch nichts bewiesen", meinte er im APA-Gespräch. Den Kunden sei ohne Vorwarnung das Telefonieren verunmöglicht worden, "und dass man da weiter Gebühren einmahnt und sogar ein Inkassobüro einschaltet, ist ein starkes Stück", so Koch.

Besonders hart kritisierte der Anwalt die Interconnection-Gebühren: "Das sind Beträge in exorbitanter Höhe, die weder dem Grunde noch der Höhe nach nachvollziehbar sind. Die jeweiligen Summen sind der Schaden, der uns durch die Errichtung der Gateways entstanden ist. Das ist ganz einfach unser Schadenersatz", kontert man bei tele.ring.

Der Rechtsbeistand der Kunden hat mittlerweile die Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH eingeschaltet, um einen Aufschub der fällig gestellten Rechnungsbeträge zu erwirken. Sollte das Schlichtungsverfahren zu nichts führen und tele.ring nicht einlenken, will Koch eine Sammelklage einbringen. Der Mobilfunkanbieter sieht dem gelassen entgegen: "Einen Vergleich schließt man nur, wenn man einen Fehler gemacht hat. Ein solcher ist uns nicht unterlaufen".

(APA0042 2003-09-18/05:00)

   

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